Hotel-Öffnung ab 15. Mai 2020

10.05.2020 – Endlich kehrt wieder Leben in unser (Schul)Haus ein.
Am 15. Mai ist es soweit. Wir freuen uns sehr darauf, Sie bei uns begrüßen zu dürfen.
Vieles wird so sein, wie Sie es gewohnt sind. Doch damit wir alle auf der sicheren Seite sind und Sie Ihre Urlaubstage unbeschwert genießen können, gilt es einige Neuerungen zu beachten. Sie sind der aktuellen Situation geschuldet. Die neue „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ wurde von der Hessischen Landesregierung beschlossen und gilt voraussichtlich erst einmal bis 5. Juni. Lassen Sie uns den offiziellen Anweisungen mit Respekt begegnen – immer im Hinblick darauf, dass dies alles vor allem unserer Sicherheit dient.
Gemeinsam schaffen wir auch das! Wir wünschen Ihnen entspannte Tage bei uns in Lorch.

Frühstück

  • Im Frühstücksbereich in unserem Wintergarten sind maximal eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 5 Quadratmetern zugelassen.
    Das bedeutet für Sie: Mehr Privatssphäre und Exklusivität während des Frühstücks.
  • Es gilt ein Mindest- Sitzabstand von 1,5 Metern. Dieser Mindestabstand gilt nicht zwischen Personen, die dem eigenen Hausstand angehören oder als Mitglieder eines weiteren Hausstandes mit den Erstgenannten zum Hotelbesuch verabredet sind.
    Das bedeutet für Sie: Sie können mit Ihren Freunden oder Familienmitgliedern eines weiteres Hausstandes zusammen an einem Frühstückstisch sitzen.
  • Sie werden von unseren Frühstücksfeén platziert, es besteht keine freie Platzwahl.
  • Um die Betriebsamkeit im Frühstücksbereich zu entschleunigen, behalten wir uns vor, Ihnen eine Frühstückszeit vorzugeben.
    Das bedeutet für Sie: Bitte informieren Sie sich dazu jeweils am Vortag an der Rezeption und teilen uns Ihre gewünschte Frühstückszeit mit.

Zimmer

  • Unsere Standard-Hygienemaßnahmen wurden aufgrund der Pandemie drastisch erhöht.
  • Die Zimmerreinigung wird, wie von uns gewohnt, sehr sorgfältig durchgeführt. Alle Mitarbeiter*innen sind dazu wiederholt unterrichtet und speziell geschult worden.
  • Nach Abreise werden zusätzlich alle Oberflächen im Zimmer desinfiziert.
  • Zu Ihrer Sicherheit sind entbehrbare Materialien (Tagesdecken, Deko-Kissen etc.), die nicht abwaschbar sind, entfernt worden.
  • Anstelle der Zimmermappen befindet sich abwaschbares Informationsmaterial mit allen Hinweisen auf dem Schreibtisch.

Öffentliche Räume

  • Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, mit einer weiteren Person oder gemeinsam mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet.
  • Alle Hotel-Mitarbeiter(innen) und Gäste sind verpflichtet in den öffentlichen Bereichen (Rezeption, Hotelflur – und Lobby) eine Mund­-Nasenbedeckung zu tragen.
  • Bitte beachten Sie auch dazu die Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen im Hotel.
  • Die Nutzung unseres Aufzugs steht Ihnen selbstverständlich frei. Bitte betreten Sie diesen allein oder in Begleitung Ihres Partners/ Familie.
  • Unser Wintergarten und die Terrasse stehen Ihnen auch außerhalb der Frühstückszeit zur Verfügung. Dazu können Sie sich, wie gewohnt, am Wein- und Getränkekühlschrank bedienen. Bitte beachten Sie die oben genannten Mindest- Sitzabstand- Regelungen.
    Das bedeutet für Sie: Bitte verschieben Sie die Tische nicht. Denn wir haben diese so platziert, dass der Mindestabstand eingehalten wird.

Zahlung

  • Wir bieten Ihnen kontaktloses Zahlen per Vorkasse (bitte um Information vorab) oder bei Anreise via EC-Karte, VISA, MASTER an.

Go Green Rate für Ihren Aufenthalt

Bei einem Aufenthalt ab 2 Nächten legen wir Ihnen unsere GO GREEN RATE ans Herz. Wir sparen gemeinsam Ressourcen und Sie bares Geld. Ihr Zimmer wird während Ihres Aufenthaltes nicht betreten und Sie erhalten als Dankeschön einen Preisnachlass ab 7 €. Weitere Informationen finden Sie hier – sprechen Sie uns gerne auch bei Anreise an.
(Ausgenommen sind bereits rabattierte Preise, z. B. early bird, nicht erstattbare Rate, Gruppen)

Vielen Dank für Ihre Mithilfe

Wir bitten Sie, sich an die Verordnung zu halten, so dass wir die Sicherheit für uns alle, Gäste und Mitarbeiter, aufrechterhalten können. Bei Nichteinhaltung, trotz freundlicher Aufforderung, sehen wir uns leider verpflichtet, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihre Susanne Röntgen-Müsel und das gesamte Schulhaus-Team