Maßnahmen in den öffentlichen Hotel-Räumen
Alle Hotel-Mitarbeiter(innen) und Gäste sind verpflichtet in den öffentlichen Bereichen (Rezeption, Hotelflur – und Lobby) eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen.
Hinweise zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen sind in allen öffentlichen Bereichen sichtbar verteilt.
Die Nutzung unseres Aufzugs steht Ihnen selbstverständlich frei. Bitte betreten Sie diesen mit Mundschutz allein oder in Begleitung Ihres Partners/ Familie.
Unser Wintergarten und die Terrasse stehen Ihnen auch außerhalb der Frühstückszeit zur Verfügung. Dazu können Sie sich, wie gewohnt, am Wein- und Getränkekühlschrank bedienen. Bitte beachten Sie die oben genannten Mindest- Sitzabstand- Regelungen.
Das bedeutet für Sie: Bitte verschieben Sie die Tische nicht. Denn wir haben diese so platziert, dass der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten wird.